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10.06.2025
Ergebnisvermerk zur Besprechung am 27.05.2025
Teilnehmer:
Herr Numrich - Betriebsleiter des Strausberger Flugplatzes (BL)
Herr Hellberg - Geschäftsführer Fa. Air Sercie Berlin CFH GmbH
Herr Freimark - BürgerInitiative gegen Fluglärm (BI)
Herr Helke - BI
Herr Weber - BI
1. Herr Numrich informierte darüber, dass die Vorbereitungen zum Ausbau der Start- und Landebahn einen erheblichen Aufwand bezüglich der Nivellierung des Geländes mittels
u.a. aus Berlin angeliefertem Erdreich erfordern. Aus diesem Grund kommt es auch zu umfangreichen Erdaufschüttungen.
Die Tiefbauarbeiten werden durch zuständige Behörden (z.B. Umwelt- und Wasserbehörde, Obere Luftfahrtbehörde) fachlich begleitet. Zauneidechsen wurden nach seiner Aussage vorab abgesammelt bzw. umgesetzt und ein Krötenschutzzaun um das betreffende Habitat wurde errichtet.
Da die seit letztem Jahr laufenden Tiefbauarbeiten zur Nivellierung des Geländes nicht Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses war, ist nach Auffassung des BI eine separate Baugenehmigung erforderlich. Ein Bauantrag für diese umfangreichen Tiefbauarbeiten wurde lt. Aussage des BL nicht gestellt und eine separate Baugenehmigung durch das Bauamt liegt auch nicht vor. Insofern ist die Baumaßnahme nach Ansicht der Bürgerinitiative rechtswidrig.
2. Herr Hellberg informierte die Teilnehmer, dass seine Firma, deren Ziel die Beförderung von Touristen ist, seit ca. 3 Monaten auf dem Flugplatz Strausberg mit einem Helikopter stationiert ist. Aufgrund von Beschwerden zu diesbezüglichen Fluglärmbelästigungen wurden die Flugrouten zum An-und Abflug des Hubschraubers detailliert besprochen. Überflüge von Wohnbebauung sollen weitgehend verhindert werden. Die Nichtdurchführung von Flügen in sensiblen Zeiten (Mo-Fr 13:00 Uhr-15:00 Uhr sowie am Wochenende ab 13:00 Uhr) kann lt. Herrn Hellberg aus wirtschaftlichen Gründen nicht eingehalten werden. Gleichwohl wird er versuchen, die Anzahl Flüge in vorgenannten Zeiten zu reduzieren.
3. Durch Herrn Freimark wurden dem BL Unterlagen zu weiteren Fluglärmbeschwerden übergeben. Herr Numrich teilte mit, dass der Flugplatz den Fluglärm auch durch die Gleichverteilung der möglichen Abflugrouten von Fluggeräten nach dem Start reduzieren wird.
Im letzten Jahr sollen nach Information des BL ca. 29.000 Flugbewegungen stattgefunden haben. Eine Übersicht dazu wird der BI nachreicht.
4. Durch die BI wurde wiederholt gefordert, dass die Nichtdurchführung von Flügen in den vorgenannten sensiblen Zeiten in die Flugbetriebsordnung des Flugplatzes aufgenommen wird. Herr Numrich will diese Forderung zunächst intern besprechen und sieht jedoch auch Probleme der Genehmigung durch die Obere Luftfahrtbehörde. Nach Ansicht der BI ist die Aufnahme dieser Forderung in die Flugbetriebsordnung unproblematisch.
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