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28.01.2026

Erdaufschüttungen und Geländenivellierung auf dem Flugplatz Strausberg

Seit Ende 2024 werden auf dem Strausberger Flugplatz umfangreiche Erdaufschüttungen und Geländenivellierungen durchgeführt. Nach eigener Prüfung hat die BürgerInitiative (BI) festgestellt, dass diese baulichen Veränderungen nicht Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses zur Verlängerung der Start- und Landebahn des Flugplatzes sind und Umweltbelange massiv betreffen.
Deshalb versucht die BI herauszufinden, auf welcher Grundlage diese Baumaßnahme durchgeführt wird und ob der Schutz der Flora und Fauna dabei hinreichend gewährleistet ist.
Eine im April 2025 gestellte Anfrage bei der Strausberger Bürgermeisterin wurde im August 2025 beantwortet. Darin wird darauf hingewiesen, dass die Baumaßnahme im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsbeschluss erfolgt und die LUBB (Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin -Brandenburg) die Genehmigungsbehörde ist. Im Weiteren wird erwähnt, dass die Baumaßnahme durch die zuständigen Landesbehörden geprüft und genehmigt wurde sowie Umweltbelange umfassend berücksichtigt werden.
Die ab Februar 2025 erfolgten Anfragen der BI zur Genehmigung der Baumaßnahme und zu dem in diesem Zusammenhang festgelegten Umweltschutz an das Landesumweltamt (LfU), die Untere Naturschutzbehörde (UNB), an das Bauordnungsamt MOL und den Landesbetrieb für Liegenschaft und Bauen (BLB) wurden von diesen Behörden inhaltlich nicht beantwortet. Gleichwohl wurde uns mitgeteilt, dass man nicht zuständig wäre. Auch eine fachliche Begleitung dieser Baumaßnahme wurde in den Antwortschreiben nicht erwähnt.
Am 27.05.2025 gab es ein persönliches Gespräch mit Herrn Numrich (Betriebsleiter des Flugplatzes Strausberg). Darin verwies er darauf, dass eine Baugenehmigung für die Erdablagerungen und die Geländenivellierung nicht vorliegt und auch nicht notwendig ist. Darüber hinaus versicherte er, dass alle Umweltbelange dabei beachtet werden. Beweise hierfür legte er nicht vor.
Die LUBB teilte am 16.10.2025 mit, dass eine Bauanzeige des Strausberger Flugplatzes zur Umsetzung planfestgestellter Maßnahmen vorliegt, das Verfahren noch in Prüfung ist und deshalb die gestellten Fragen derzeit nicht beantwortet werden.

Fazit
Sicherlich sind vielen Strausbergern die große Anzahl an schweren LKW's aufgefallen, die gefühlt im 5-Minutentakt Sand/Erde über die ohnehin schon an vielen Stellen maroden Straßen von Strausberg transportiert haben. Durch die mit diesem Sand bzw. mit dieser Erde durchgeführten Erdaufschüttungen und die Geländenivellierung wurden tausende Quadratmeter wertvolle Trockenrasenfläche vernichtet und damit Lebensraum für viele Kleinstierarten beseitigt. Da von Beginn an der Sinn und Zweck sowie die Erforderlichkeit dieser Baumaßnahme bei uns Fragen aufgeworfen hat, haben wir Nachforschungen dazu betrieben.
Im Ergebnis unserer Recherchen mussten wir feststellen, dass für die Baumaßnahme zur Geländenivellierung vorab keine Baugenehmigung beantragt und/oder erteilt wurde. Die BI bezweifelt auch aufgrund des Fehlens eines unmittelbaren Zusammenhangs mit dem vorgenannten Planfeststellungsbeschluss, dass eine Bauanzeige beim LUBB für den Umfang der Erdaufschüttungen (betrifft ca. 16 ha) ausreichend ist und diese vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wurde. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass die Umweltverträglichkeit dieser Baumaßnahme nicht separat geprüft wurde und diesbezüglich ausreichende Maßnahmen zum Schutz der Flora und Fauna erfolgten.
Nach Auffassung der BI liegen hier Verstöße gegen Biotopenschutz-, Naturschutz- und Artenschutzvorschriften, sowie gegen die Brandenburgische Bau-Abgrabungsverordnung (BbgBauAV) vor. Die BBGBauAV schreibt u.a. vor, dass für Aufschüttungen über 2 m Höhe und 500 m² Fläche eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Aufklärung in der Sache erhoffen wir uns nunmehr vom Amt für Landwirtschaft und Umwelt des Landkreises Märkisch Oderland,
das bei der Genehmigung und Umsetzung solcher Projekte in der Zuständigkeit ist.





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