BürgerInitiative gegen Fluglärm Strausberg & Umland 

 Stop!! Schluss mit dem Fluglärm 

 



Kommentare


Zurück zur Übersicht

15.05.2022

Landeentgelte am VLP - zeitnahe Anpassung notwendig!

Am 01.01.2020 wurde die derzeit gültige Gebührenordnung am Verkehrslandeplatz (VLP) Strausberg in Kraft gesetzt. Das Ziel einer jeden Entgeltordnung sollte darin bestehen, die Einnahmen nach dem „Verursacherprinzip“ so zu gestalten, dass ein rentabler Unternehmensbetrieb möglich ist. Wie bei jedem wirtschaftlichen Unternehmen, sollten deshalb auch bei einem VLP die Gebührensätze jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Die Landegebühren am VLP Strausberg waren noch nie auch nur ansatzweise kostendeckend. Offensichtlich erfolgte die Kalkulation stets mit dem Ziel, durch geringe Gebühren möglichst viele Flugbewegungen am Platz zu generieren. Als Ausgleich für das daraus resultierende tiefrote Betriebsergebnis des VLP werden Gewinne aus den anderen kommunalen Unternehmen Wohnungsbaugesellschaft und Stadtwerke an den VLP abgeführt. Praktisch wird hier den Bürgern der Stadt, die als negative Auswirkung des Luftverkehrs den Fluglärm über ihren Köpfen ertragen müssen, ungeniert das Geld für das exklusive Freizeitvergnügen einzelner aus der Tasche gezogen.
Dabei geht es schon lange nicht mehr um eine Anschubfinanzierung eines kommunalen wirtschaftlichen Unternehmens, um es am Markt zu etablieren, sondern um die finanzielle Besserstellung eines im dauerhaften knallharten Konkurrenzkampf unterlegenen Unternehmens. Der jahrzehntelange Ausgleich der finanziellen Probleme des VLP Strausberg durch die kommunalen Ausgleichszahlungen, sind inzwischen eine auf Dauer ausgerichtete Maßnahme, um den VLP regelmäßig vor einem Konkurs zu bewahren. Zu groß ist der Konkurrenzdruck der umliegenden Landeplätze auf den VLP Strausberg, der durch seinen jahrelangen exklusiven, aber für die meisten seiner Nutzer völlig unnötigen Ausbau, auch noch immer höheren Betriebskosten als die Konkurrenz abzudecken hat.
Erstmalig wurden mit der Entgeltordnung von 2020 die Landeentgelte der Kategorie Schulung in zwei Gruppen („am Platz“ und „platzfremd“) aufgeteilt. Diese Maßnahme führte zu einer deutlichen Senkung der Landeentgelte für die am Platz ansässigen Flugschulen, die ohnehin schon durch geringere „Schulungsentgelte“ bevorteilt werden. Sicher soll diese Maßnahme dazu führen, diese an ein Abwandern an andere Plätze zu hindern. Diese Gebührensenkung führt zu einem weiteren Rückgang der Einnahmen bei gleichbleibenden Flugaufkommen. Diese Mindereinnahmen könnten nur durch einen starken Anstieg der Flugbewegungen ausgeglichen werden. Dies würde unweigerlich zu einem weiteren Anstieg der Belastung des Umlandes durch noch mehr Fluglärm führen. Damit werden alle anderen Bemühungen der Stadt Strausberg, klimaverträglicher zu agieren, durch ein einzelnes kommunales Unternehmen ad absurdum geführt.
Klar ist auch, dass ein öffentliches Unternehmen wie der kommunale VLP Strausberg gute Gründe für eine Einteilung seiner Kundschaft in 2 Gruppen vorbringen muss, um juristisch auf der sicheren Seite zu sein.
Ein Einfaches „andere Plätze machen das auch so“ reicht hier im Falle einer Klage eines auswärtigen Nutzers wohl bei weitem nicht aus. Immerhin gelten in Deutschland und Europa ein Willkür- und ein Diskriminierungsverbot. Man stelle sich vor, die zu entrichtenden Entgelte für eine Beförderung mit der kommunalen Straßenbahn würden sich an der Herkunft ihrer Fahrgäste orientieren…
Seit dem 17.06.2021 kann Instrumentenflug (IFR) am VLP Strausberg durchgeführt werden. Eigentlich hätte spätestens zu diesem Zeitpunkt die Entgeltordnung von 2020 überarbeitet und angepasst werden müssen, um eine Grundlage für die Erhebung von IFR Nutzungsgebühren zu haben. Seit dem 1.September 2021 wird auf allen deutschen Flugplätzen, die einen Flugsicherungsdienst vorhalten, eine einheitliche Flugsicherungsgebühr erhoben.
Möglicherweise hat der VLP 76 Tage lang keine Gebühren für die Nutzung des IFR in Strausberg erhoben.
Daraus ergibt sich die Frage, wie der VLP Strausberg nach dieser teuren Investition in seine Infrastruktur es sich leisten kann, auf diese Gebühren zu verzichten?
Werden auch diese Mindereinnahmen nach dem „Gewohnheitsrecht“ des VLP wieder von den Mietern und den zwangsangeschlossenen Fernwärmekunden ausgeglichen?

Wie lange wird diesem Treiben durch die Entscheidungsträger der Stadt Strausberg noch tatenlos zugesehen?

Der Vorstand



Zurück zur Übersicht



  • Kommentare
  • Lärmgebiete