Durch die Flugplatzbetreiberin wird behauptet, dass die Erweiterung der Start-und Landebahn zu einer Reduzierung der Fluglärmbelastung der Anwohner führt. Dem widerspricht der Bürgerverein gegen Fluglärm Strausberg und Umland e.V. aus nachfolgenden Gründen:
- Die Entfernung von Wohngebäuden zur Start-und Landebahn wird durch deren Erweiterung verkürzt. Damit sind höhere Lärmbelastungen möglich.
- Die durch die Flugplatzbetreiberin erwarteten größeren Überflughöhen beim Start werden bezweifelt und führen ggf. nur unwesentlich zu einer Reduzierung des Fluglärms.
- Es ist zu erwarten, dass Landeanflüge infolge der Verkürzung der Entfernung von Start-und Landebahn zu Wohngebieten in noch geringeren Überflughöhen erfolgen.
- Die durch die Flugplatzbetreiberin erwartete Verringerung der Belastungen der Anwohner durch einen freiwilligen Verzicht der Piloten auf vorhandene Start- oder Landebahnrollstrecke erscheint auch unter Sicherheitsaspekten mehr als fragwürdig.